Urteile

Gericht stoppt bayerisches LKA

Beschluss des LG Landshut vom 20.01.2011

Das bayerische Landeskriminalamt erlitt vor dem Landgericht Landshut wegen einer unzulässigen Online-Durchsuchung eine empfindliche Niederlage. Nach der Entscheidung rechtfertigt eine richterliche Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nicht den Einsatz eines Trojaner-Programms, das auf dem Computer der observierten Person alle 30 Sekunden unbemerkt einen Screenshot des Browser-Inhalts anfertigt und diesen unbemerkt an die Ermittlungsbehörden sendet.

Schriftformerfordernis bei mündlicher Änderung eines langfristigen Mietvertrages

Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2010 2 U 6/10

Mietverträge über eine längere Zeit als ein Jahr bedürfen der Schriftform. Ist diese nicht gewahrt, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 BGB). Ein zunächst formwirksam abgeschlossener Mietvertrag kann die Schriftformanforderung dadurch verlieren, dass die Parteien wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts nur mündlich vereinbaren.

Für das Oberlandesgericht Zweibrücken liegt eine wesentliche Vertragsänderung jedoch nicht vor, wenn ein für längere Zeit als ein Jahr schriftlich abgeschlossener Mietvertrag, mit dem zwei Geschäftsraumeinheiten dem Mieter zur einheitlichen gewerblichen Nutzung überlassen worden sind, mündlich in der Weise geändert wird, dass eine dieser beiden Einheiten gegen eine andere ausgetauscht wird, wenn die Räume nach wie vor eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden und auch sonst keine schützenswerten Belange der Vertragspartner berührt werden. Im Ergebnis konnte sich der Mieter nicht auf die Formunwirksamkeit des langfristigen Mietvertrages mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung berufen.

Kündigung eines überteuerten "Internet-System-Vertrags"

Urteil des BGH vom 27.01.2011 VII ZR 133/10

Nach § 649 BGB kann der Besteller eines Werks bis zu dessen Vollendung den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen einspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dieses Kündigungsrecht kann auch nicht durch die Vereinbarung einer festen Vertragslaufzeit und die Einräumung lediglich eines Rechts zur außerordentlichen Kündigung eingeschränkt werden.

So sprach der Bundesgerichtshof dem Kunden eines Internet-Dienstleisters das Recht zu, einen für die Dauer von 36 Monaten abgeschlossenen "Internet-System-Vertrag" über den Betrieb einer Website vorzeitig zu kündigen. Er muss dann für die Restlaufzeit nur einen Teil der vereinbarten und offensichtlich erheblich überteuerten Vergütung von monatlich 194,40 Euro bezahlen, wobei sich die Berechnung nicht an den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen, orientiert. Maßgebend ist vielmehr der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht. Von der Vergütung ist schließlich der Betrag abzuziehen, den der Dienstleister durch die Kündigung einspart. Diese Kosten sind von ihm nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

Keine Erhöhung der Geldbuße wegen besonderer beruflicher Stellung

Beschluss des OLG Bamberg vom 29.11.2010 3 Ss OWi 1660/10

Ein Landtagsabgeordneter wurde vom Amtsgericht wegen Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes auf der Autobahn zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Die erhebliche Erhöhung des Regelsatzes von 100 Euro begründete das Gericht u.a. damit, dass sich der Verkehrssünder "ganz offensichtlich seiner Vorbildfunktion als Landtagsmitglied nicht einmal ansatzweise bewusst" sei. Diese Argumentation ließ das Oberlandesgericht Bamberg nicht gelten.

Eine Berücksichtigung der beruflichen oder sozialen Stellung des Betroffenen kann zu dessen Nachteil im Einzelfall nur dann als zulässiges Strafbemessungskriterium in Betracht kommen, wenn zwischen seiner beruflichen oder sozialen Stellung und der Begehung der Ordnungswidrigkeit eine innere Beziehung besteht. Das konnte hier nicht festgestellt werden. Zu einer Erhöhung des Regelsatzes führten allerdings eine Reihe kurz hintereinander begangener Voreintragungen. Die Geldbuße wurde letztlich auf 150 Euro reduziert.

Eingeschränkte Beweislast des Käufers bei fehlgeschlagener Nachbesserung

Urteil des BGH vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

Der Käufer eines Neuwagens Audi S4 rügte kurz nach der Übergabe einen Fehler des Motors, der sich in Zündaussetzern, sporadischem Leistungsverlust und Rütteln des Motors zeigte. Da durch mehrere Nachbesserungsarbeiten des Händlers das Problem nicht beseitigt werden konnte, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Weil der Händler damit nicht einverstanden war, kam es zum Prozess. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige bestätigte zwar den beschriebenen Mangel, konnte jedoch nicht sicher angeben, wann dieser erstmalig aufgetreten war. Daraufhin wies das Landgericht die Klage ab, da der Käufer nicht beweisen konnte, dass der Mangel auf der erfolglosen Nachbesserung der Werkstatt beruhte und nicht auf eine neue Mängelursache zurückzuführen war.

Der Bundesgerichtshof schätzte die Beweislage demgegenüber anders ein. Zwar trägt der Käufer, der die Kaufsache nach der Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Die Nachweispflicht erstreckt sich allerdings nicht auf die Frage, auf welche Ursache ein Mangel zurückzuführen ist, sofern eine Verursachung durch unsachgemäßes Eigenverhalten ausgeschlossen ist. Weist die Kaufsache - wie im vorliegenden Fall - auch nach den Nachbesserungsversuchen des Verkäufers noch den bereits zuvor gerügten Mangel auf, muss der Käufer nicht nachweisen, dass dieser Fehler auf derselben technischen Ursache beruht wie der zuvor gerügte Mangel.

Sachmängelhaftung: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen

BGH v. 10.3.2010 - VIII ZR 310/08

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.

Bundesgerichtshof zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen

BGH v. 27.1.2010 - VIII ZR 159/09

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist.

Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

BGH v.16.12.2009 - XII ZR 50/08

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 € monatlich beträgt.

Bundesgerichtshof spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen großer Flugverspätung zu

BGH v. 18.2.2010 - Xa ZR 95/06

Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Revisionssache Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH sowie in vier weiteren ähnlich gelagerten Streitfällen das beklagte Luftverkehrsunternehmen zu Ausgleichszahlungen nach der Fluggast-rechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen eines erheblich verspäteten Fluges verurteilt.

Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

BGH v. 10.3.2010 - VIII ZR 144/09

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält.

Endrenovierungsvereinbarung

BGH 14.01.2009 Aktenzeichen VII ZR 71/08

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist eine bindende Vereinbarung.

Nachdem die Mietparteien den Mietvertrag abgeschlossen hatten, unterschrieben sie ein gesondertes Wohnungsübergabeprotokoll mit folgendem Inhalt: "Der Mieter übernimmt vom Vormieter die Wohnung im renovierten Zustand. Er verpflichtet sich dem Vermieter gegenüber, die Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand zu übergeben." Eine solche Vereinbarung ist wirksam. Der Mieter muss die Wohnung im renovierten Zustand dem Vermieter zurückgeben. Das gilt auch dann, wenn ähnliche Endrenovierungsklauseln im Formularmietvertrag vereinbart wurden und diese unwirksam sind. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist eine vom Mietvertrag unabhängige Vereinbarung der Mietparteien. Jedoch muss es sich hierbei um eine individuelle Abrede zwischen Mieter und Vermieter handeln.

Kündigung des Arbeitnehmers

BAG 12.3.2009 2 AZR 894/07

Lohnrückstand ist ein wichtiger Kündigungsgrund.

Der Arbeitnehmer hatte im August 2003 sein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt, weil sein Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand war. Im September 2003 fand ein Betriebsübergang statt. Der Arbeitnehmer forderte nun von dem neuen Betriebsinhaber die Zahlung seines ausstehenden Lohns, weil er meinte seine Kündigung sei unwirksam gewesen. Seine Kündigung war jedoch wirksam, da Lohnrückstände ein wichtiger Kündigungsgrund sind und zur fristlosen Kündigung berechtigen. Also bestand das Arbeitsverhältnis zurzeit des Betriebsübergangs nicht mehr.




Toleranz ist der Verdacht, daß der andere Recht hat.
Kurt Tucholsky